Page 20 - BB Villach Stadt und Land - Feldkirchen - Hermagor 2020
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22 BAUEN & WOHNEN
VERSICHERUNGEN:
BAUEN? ABER SICHER!
Ein Hausbau ist immer mit Risiken verbun- den, die der vorhandene Versicherungs- schutz meist nicht abdeckt. Das fängt bei spielenden Kindern auf der Baustelle an und hört bei Sturmschäden auf. Dazu kommen  nanzielle Risiken, die durch die Rückzahlung eines Kredits entstehen können, sodass nochmal über eine Berufs- unfähigkeits-, Unfall- oder Risikolebens- versicherung nachgedacht werden sollte.
FEUER-ROHBAUVERSICHERUNG
Eine Feuer-Rohbauversicherung sichert Schäden an Bauteilen und an auf der Bau- stelle gelagerten Baumaterialien ab, die durch Feuer, Blitzschlag oder Explosion entstehen.
BAULEISTUNGSVERSICHERUNG
Die Bauleistungsversicherung versichert Schäden an Bauleistungen und bereits fest verbauten Materialien, die während der Bauzeit auf der Baustelle unvorher- gesehen eintreten und trägt die Mehrkos- ten, wenn Ihr Bauunternehmen aufgrund solcher Ereignisse bestimmte Arbeiten erneut ausführen muss. Als Ursachen für unvorhergesehene Schäden kommen nicht nur Naturereignisse, sondern auch Dieb- stahl oder nicht absehbare Eigenschaften des Baugrunds in Frage. Leistungsmängel sind nicht versichert.
BAUHERRENHAFTPFLICHT- VERSICHERUNG
Als Bauherr haften Sie für Schäden an Personen oder Sachen, die aufgrund von Gefahren entstehen, die von Ihrem Haus- bau ausgehen. Selbstverständlich haften auch Bauunternehmung und Architekt im Rahmen ihrer Tätigkeit. Als Bauherr haf- ten Sie aber beispielsweise mit, falls die Baustelle unzureichend abgesichert ist. In solchen Fällen leistet die Bauherrenhaft- p ichtversicherung Schadenersatz und sorgt dafür, dass nicht gerechtfertigte An- sprüche abgewehrt werden.
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BAUHELFERVERSICHERUNG
Ihre Freunde helfen beim Hausbau? Gut. Aber was, wenn sich jemand verletzt? Hier springt eine Bauhelferversicherung ein, für die es zwei Varianten gibt: eine gesetzliche P ichtversicherung bei der Bauberufsgenossenschaft (BauBG) und eine private Bauhelfer-Unfallversiche- rung. Als Bauherr müssen Sie alle Bau- helfer binnen einer Woche nach Bau- beginn bei der BauBG anmelden, sonst drohen emp ndliche Strafen. Für die ge- leisteten Stunden erhebt die BauBG einen Beitragssatz. Die Leistungen dieser Versi- cherung sind allerdings begrenzt. Deshalb kann eine private Bauhelfer-Unfallversi- cherung für alle freiwilligen, unentgeltli- chen Helfer Sinn machen. Dabei wird die Zahl der Versicherten erfasst, nicht jedoch deren Namen. Versichert sind Unfälle bei Bauarbeiten im Auftrag des Bauherrn auf dem Baugrundstück. •
Während der
Bauphase ist
ein umfassender Versicherungsschutz unverzichtbar.



















































































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