Page 7 - BW_Linz_Stadt und Land_1_2020
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                                   Sanierung von Häusern bis zu drei Wohneinheiten:
Die Förderung zur Sanierung von Häusern bis zu drei Wohnungen besteht aus der Gewährung von nicht rückzahlbaren Zu- schüssen zu Darlehen mit einer Laufzeit von mindestens 15 und maximal 30 Jah- ren oder aus einmaligen, nicht rückzahl- baren Bauzuschüssen. Die Höhe des Zu- schusses zum Darlehen beträgt ein Viertel (25 %) der förderbaren Darlehenshöhe je Sanierungsvorhaben.
Ja nach Sanierungsvorhaben gibt es ma- ximale Darlehenshöhen oder alternativ wählbare Bauzuschüsse. Außerdem sind einzelne Sanierungsmaßnahmen mitei- nander kombinierbar und können noch durch zusätzliche Förderzuschläge erhöht werden.
Foto: Hermann Wakolbinger
              Sanierungsoffensive gegen Zersiedelung und Flächenfraß
     Altbewährt zu neuem Wert.
Sanierung spart Bauland und verhindert die Verödung von Ortskernen. Wer die Ressourcen unseres Landes schont, soll dafür auch belohnt werden. Mit den neuen Sanierungsverordnungen des Landes Oberösterreich schaffen wir attraktive Förderungen für die Nachverdichtung und den Kampf gegen Zersiedlung und Flächenfraß.
Informationen finden Sie unter www.wohnfühlland.at www.wohnfühlland.at
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