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28 BAUSACHVERSTÄNDIGER
BAUBEGLEITENDE KONTROLLE ODER URTEILGEBER IM STREITFALL
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 Die Bauten heute werden immer komplexer, und für einen Laien ist es schier unmöglich, die notwendigen Zusammenhänge zu erken- nen. Viele Bauherren geben daher eine bau- begleitende Begutachtung durch einen Sach- verständigen in Auftrag.
Ein Bausachverständiger soll über profun- des bauliches Wissen und über möglichst viel Erfahrung verfügen. So gesehen ist die Ernennung bzw. Bestellung zum Bausachver- ständigen auch mit einer gewissen Alters- erscheinung verbunden.
Eingesetzt werden Bausachverständige ent- weder direkt vom Bauherrn oder aber vom Gericht, wenn es sich um eine Streitsache handelt. Während eines Bauprojektes kann der Sachverständige in regelmäßigen Ab- ständen kontrollieren, ob die Dinge so aus- geführt werden, wie dies vom Auftraggeber beauftragt und gewünscht wird. Bevor ein Sachverständiger also tätig werden kann, braucht es eine genaue Beschreibung dessen, was gewünscht und benötigt wird. Je genauer
sich die Firmen diesbezüglich mit dem Bau- herrn absprechen, desto weniger Mängel wird der Sachverständige zu urgieren haben. Es ist aber auch möglich, dass der Sachverständige bei der Übergabe des Bauprojektes an den Bauherrn dabei ist und im Zuge dessen sein Urteil darüber abgibt, ob der Bau ordnungs- gemäß ausgeführt wurde.
Sind sich zwei Parteien nicht einig, dann kann – bevor man zu Gericht geht – ein Schieds- gericht einberufen werden. Auch dabei kom- men Sachverständige zum Zug und geben ihr Urteil über den Sachverhalt ab. „In einem Schiedsgericht kann in der Regel rascher eine Entscheidung gefällt werden, als dies vor Ge- richt der Fall ist“, sagt Ing. Klaus Kullnig, ge- richtlich beeideter Sachverständiger für Bau- angelegenheiten.
In Österreich besteht 30 Jahre lang das Klage- recht für versteckte Mängel. Speziell am Bau kommt dieses Recht immer wieder zu tragen. Durch die Bauchemie, die notwendig ist, um Objekte in kürzester Zeit bezugsfertig zu brin-
gen, kommt es immer wieder zu Mängeln, die sich erst Jahre später zeigen. Dabei stellt sich immer wieder heraus, dass so manches Pro- dukt nicht so ausgereift war und daher Scha- den verursacht.
Können sich zwei Partner über einen Scha- densfall nicht einigen, dann bleibt oftmals nichts anderes übrig als die Klage vor Gericht. Dabei sollte man sich aber bewusst sein, dass auch dabei Sachverständige mehr oder weni- ger das Urteil fällen. Denn diese werden vom Gericht beauftragt, und der Richter geht in der Regel dann davon aus, dass der Sachver- ständige das nötige Wissen mitbringt, um für die Aufklärung des Falles die entsprechenden Sachverhalte einbringen zu können.
Ein Sachverständiger muss beeidet und zer- tifiziert sein. Auch privaten Hausbauern ist deshalb zu empfehlen, für gewisse Bereiche, in denen sie selbst wenig Kenntnis haben, einen Sachverständigen zu beauftragen. ◻
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