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12 HAUSKAUF
WOBEI
EIN NOTAR HILFT
Rund um Immobilientransaktionen ist der Notar kompetenter Ansprechpartner. Er bie- tet sowohl der Käufer- als auch der Verkäufer- seite eine umsichtige Vertragsgestaltung und unabhängige Beratung. Diese Beratung soll- te schon frühzeitig in Anspruch genommen werden, um insbesondere die Motive für das Rechtsgeschäft und etwaige Problemfelder zu erörtern. So kann der Notar etwa prüfen, ob das Grundstück lastenfrei und die Zufahrt ge- währleistet ist. Bei Bedarf kann unter einem die Vereinbarung von Wege- oder Leitungs- rechten erfolgen.
Im Rahmen eines Gesamt-Paketes umfasst die Tätigkeit des Notars neben der Rechts- beratung und Vertragsgestaltung auch die Beglaubigung der Unterschriften, die all- fällige Lastenfreistellung, die Einholung von Genehmigungen sowie die steuerliche Abwicklung. Ebenso kann zur Absicherung beider Seiten der Kaufpreis auf einem Treu- handkonto hinterlegt werden. Die Auszahlung durch den Notar erfolgt erst dann, wenn sämt- liche vereinbarten Bedingungen, wie etwa die Lastenfreistellung und die Einverleibung des Eigentumsrechtes des Käufers im Grund-
buch, erfüllt sind. Zur ordnungsgemäßen Ab- wicklung wird eine solche Treuhandschaft im Treuhandregister des österreichischen Nota- riats registriert.
Auch über den Immobilienkauf hinaus bietet der Notar umfassende Rechtsdienstleistun- gen für die Zukunft. Im Falle späterer Ent- scheidungsunfähigkeit bietet die Vorsorge- vollmacht ein wichtiges Instrument, welches insbesondere für Liegenschaftseigentümer von besonderer Bedeutung ist. Für den Fall des Ablebens können im Rahmen eines Testa- mentes Verfügungen hinsichtlich der Liegen- schaft getroffen und Familienmitglieder oder Partner abgesichert werden.
WELCHE DIENSTLEISTUNGEN KÖNNEN NOTARINNEN UND NOTARE IM EINZELNEN ANBIETEN:
‣ Einblick und Veranlassung der Eintragungen in das Grundbuch ‣ Formulieren des Vertragstextes
‣ Beurkundung der Vertragsunter- zeichnung
‣ Treuhändige Verwahrung des Kaufpreises
‣ Auskunft über die zu erwartenden Kosten
‣ Selbstberechnung der Steuern ‣ Kompetente Beratung bei:
Parzellierungen, Flächenwidmungs-/ Bebauungsplänen, Bauverhandlungen, Nachbarschaftsrechten, Wohnbauförderung etc.
hedgehog94 – stock.adobe.com
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