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fest eingebautem Material können mit ab- © Erwin Wodicka / Fotolia.com
gedeckt werden.
BAUHERRENHAFTPFLICHT- VERSICHERUNG
Für die Sicherheit auf der Baustelle ist stets der Bauherr verantwortlich, selbst wenn Fremdfirmen das Eigenheim errich- ten. Der Bauherr haftet für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Bau entste- hen. Und Risiken gibt es viele: Das Gerüst kann umstürzen und das Nachbarhaus beschädigen, spielende Kinder können in die Baugrube fallen oder herabfallende Teile Passanten verletzen und parkende Autos beschädigen. Vor solchen Gefahren schützt eine Bauherrenhaftpflichtversi- cherung. Der Versicherungsschutz gilt bis zur Abnahme des Gebäudes, die Kosten richten sich nach der Bausumme.
BAUHELFER-UNFALLVERSICHERUNG
Hausbau ist eine teure Angelegenheit. Vie- le Bauherren setzen deshalb auf Eigen- leistungen oder die Hilfe von anderen, um die finanzielle Belastung zu senken. Dabei kann es jedoch zu Unfällen kommen: Ein
© Adobe Stock/Freedomz
 VERSICHERUNGEN:
ABSICHERUNG VOR, WÄHREND UND NACH DEM HAUSBAU
 Angesichts anhaltender niedriger Zinsen entschließen sich weiterhin mehr Öster- reicher zum Bau eines Eigenheims. Wer ein Haus bauen möchte, braucht nicht nur eine gesicherte Finanzierung. Er benötigt auch einen guten Versicherungsschutz. Bauherren müssen schon vor dem ers- ten Spatenstich ausreichend abgesichert sein. Denn während der Bauphase kann einiges schiefgehen. Und ohne Schutz können Schäden die Bauherren finanziell ruinieren.
FEUER-ROHBAUVERSICHERUNG
Die wichtigste aller Versicherungen in der Bauphase ist die Bauzeitversicherung. Sie deckt Feuer- und Elementarschäden ab – nur eben am Rohbau (weshalb man sie auch «Rohbauversicherung» nennt) und nicht am fertigen Gebäude. Während der Bauphase können Brände, Blitzschlag oder Explosionen die Arbeit von Wochen oder Monaten zunichtemachen. Diese Schäden deckt eine Feuer-Rohbau-Ver- sicherung ab. Viele Banken bestehen auf dem Abschluss einer solchen Versiche- rung und vergeben andernfalls keinen Kredit.
BAULEISTUNGSVERSICHERUNG
Auf einer Baustelle läuft nicht immer al- les nach Plan. Naturgefahren wie Sturm und Hochwasser können das halbfertige Gebäude beschädigen. Oder Unbekannte zertrümmern Installationen und verwan- deln den halbfertigen Bau in eine Ruine.
Die Bauleitungsversicherung ersetzt un- vorhersehbare Schäden, durch Unwetter und Vandalismus – oder fahrlässiges Han- deln von Bauarbeitern, wenn diese etwa bei Fassadenarbeiten eine Fensterscheibe zertrümmern. Der Versicherungsschutz umfasst alle Bauleistungen, Baustoffe und Bauteile für den Roh-, Aus- und Umbau. Auch Schäden durch den Diebstahl von
Helfer stürzt von der Leiter oder verletzt sich bei der Arbeit mit schwerem Gerät. Die Folgen solcher Unfälle können gra- vierend sein. Deshalb brauchen Bauher- ren einen umfassenden Schutz. Wer beim Bauen hilft – ob Nachbarn, Verwandte oder Freunde –, ist bei Arbeitsunfällen oder bei Unfällen auf dem Weg zur Baustelle grundsätzlich über die gesetzliche Bauhel- ferversicherung abgesichert. Dies gilt un- abhängig davon, ob der Helfer bezahlt wird oder nicht, ob er nur einmal oder für län- gere Zeit mit anpackt. Als Bauherr müssen Sie alle Bauhelferinnen einer Woche nach Baubeginn bei der BauBG anmelden, sonst drohen empfindliche Strafen. Für die ge- leisteten Stunden erhebt die BauBG einen Beitragssatz. •
 «Für die Sicherheit auf der Baustelle ist immer der Bau- herr verantwortlich - Bauherren sollten sich daher umfas- send absichern.»



























































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